Grundsteuern und Gebühren

Wenn Sie eine Immobilie im malerischen Marbella kaufen, verkaufen oder vermieten wollen, ist es wichtig, sich über die anfallenden Steuern und Gebühren im Klaren zu sein. Diese finanziellen Verpflichtungen sind keine bloßen Formalitäten, sondern wesentliche Bestandteile, die sich auf die gesamte Transaktion und das Eigentumserlebnis an Spaniens sonniger Costa del Sol auswirken.

In Marbella, wo der Immobilienmarkt mit luxuriösen Villen, charmanten Wohnungen und atemberaubenden Strandgrundstücken floriert, kann es Ihre Investitionsentscheidungen und Ihre Finanzplanung erheblich beeinflussen, wenn Sie über diese Kosten gut informiert sind.

In diesem Leitfaden befassen wir uns mit den Feinheiten der Immobiliensteuern und -gebühren in Marbella und erläutern, was Käufer, Verkäufer und Mieter erwarten können. Ganz gleich, ob Sie vom mediterranen Lebensstil fasziniert sind oder in ein Ferienhaus investieren möchten, die Kenntnis dieser finanziellen Aspekte wird Ihnen eine reibungslosere und berechenbarere Reise in den Immobilienmarkt ermöglichen. Von den lokalen Steuern bis hin zu den Notargebühren und allem, was dazwischen liegt, geben wir Ihnen das Wissen an die Hand, das Sie brauchen, um sich auf dem Immobilienmarkt von Marbella sicher zu bewegen.

Anwaltskosten

Anwaltskosten: Die Gebühren, die ein Anwalt beim Verkauf einer Immobilie erhebt, belaufen sich in der Regel auf etwa 1 % des Verkaufspreises der Immobilie. Dieser Prozentsatz kann jedoch je nach dem Preis der Immobilie und dem gewählten Anwalt variieren.

1% + MWST.

Notariatsgebühren für Immobilien

Beim Kauf einer Immobilie werden Notargebühren erhoben, um die Sicherheit und Rechtmäßigkeit der Transaktion zu gewährleisten.

+/- € 3,000

Vermögenssteuer

Dieser Steuer unterliegen natürliche Personen, die ihren steuerlichen Wohnsitz in Spanien haben und weltweit über Vermögen verfügen, sowie nicht in Spanien ansässige Personen, die Beteiligungen in Spanien halten oder die Möglichkeit haben, solche Beteiligungen auszuüben.

Der Steuerbetrag wird auf der Grundlage des vom Steuerpflichtigen am Jahresende, d.h. am 31. Dezember, gehaltenen Vermögens ermittelt.

Mehrwertsteuer (IVA) und Stempelabgabe (AJD)

  • Für neue Entwicklungen: 10 % + 1.2%.
  • Für Wiederverkäufe: 7 % + 1,2 %.
  • Grundstücke: 21 % + 1,2 %.

IBI-Steuer für laufende Instandhaltungskosten und Gemeinschaftskosten

Dies ist der Wert, der jeder Immobilie von den örtlichen Steuerbehörden zugewiesen wird und den Sie auf Ihren IBI-Steuerunterlagen finden. Dieser Wert ist im Allgemeinen niedriger als der tatsächliche Marktwert der Immobilie.

Die IBI-Steuer wird in der Regel als Prozentsatz zwischen 0,4 % und 1,1 % des Katasterwerts berechnet.

Gemeindesteuern – Müllabfuhr

Der fällige Betrag ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich und wird normalerweise in den Monaten April/Mai eines jeden Jahres gezahlt.

Geschrieben von
Smadar Kahana
Smadar Kahana

Geschäftsführer

"Marbella hat immer einen dynamischen Markt, der eine vielfältige internationale Kundschaft anzieht"

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