Leitfaden für Immobilienkäufer in Marbella

Der Marbella Property Buyer's Guide ist eine umfassende Ressource, die potenziellen Immobilienkäufern dabei helfen soll, den Prozess des Immobilienkaufs in der Region Marbella, diesem beliebten Reiseziel an der Costa del Sol, Spanien, zu steuern.

Dieser Käuferratgeber bietet wertvolle Informationen und Einblicke in verschiedene Aspekte des Immobilienkaufs in Marbella, einschließlich rechtlicher Überlegungen, finanzieller Aspekte und Tipps für einen erfolgreichen Immobilienkauf:

1. Wählen Sie einen seriösen und lokalen Immobilienmakler

  • Der Ausgangspunkt wäre die Entscheidung für einen zuverlässigen und sachkundigen Immobilienmakler, der Sie bei der Abwicklung des Verkaufsprozesses unterstützen kann. Bei Engel & Völkers Marbella sind unsere maßgeschneiderten Strategien darauf ausgelegt, Ihren Erfolg im mittleren bis oberen Marktsegment zu maximieren. Wir sind strategisch positioniert, um Ihnen lokales Fachwissen zu bieten, das sich über verschiedene Stadtteile und Gemeinden erstreckt. Unser Ziel ist es nicht nur, Immobilien zu verkaufen, sondern Ihnen ein nahtloses und zufriedenstellendes Erlebnis zu bieten.
  • Bei der Suche nach einem Immobilienmakler ist es wichtig, einen mit einem guten Ruf und einem guten Standort auszuwählen. Außerdem ist es wichtig, jemanden zu finden, der Erfahrung hat, insbesondere im Raum Marbella. Sie sollten über erfahrene Verkäufer, effektive Werbetaktiken und nachweisliche Erfolge bei Transaktionen verfügen.
  • Engel & Völkers verfügt über sechs praktische Büros in ganz Marbella und verfügt über Makler, die über das Wissen und die Erfahrung sowohl der Mikroregionen als auch des lokalen Marktes verfügen und es unseren Kunden ermöglichen, entspannt und sorgenfrei das Haus ihrer Träume zum bestmöglichen Preis zu erhalten Benehmen.

2. Präsentieren Sie Ihre Bedürfnisse und Anforderungen

  • Über den Standort:
    • Verstehen Sie die verschiedenen Viertel und Gebiete in Marbella.
    • Informieren Sie sich über die örtlichen Annehmlichkeiten, Transportmöglichkeiten, Schulen und Freizeiteinrichtungen in der ausgewählten Region.
  • Über Immobilientypen:
    • Von luxuriösen Villen mit atemberaubendem Meerblick bis hin zu modernen Apartments in lebhaften Vierteln, charmanten Stadthäusern, modernem Penthouse-Wohnzimmer oder Grundstücken in begehrten Gegenden von Marbella.
  • Über Budget und Finanzierung:
    • Bestimmen Sie Ihr Budget und prüfen Sie Finanzierungsmöglichkeiten, einschließlich Hypotheken und Darlehen.
    • Berücksichtigen Sie zusätzliche Kosten wie Grundsteuern, Anwaltskosten und Wartungskosten.

3. Rechtliche Überlegungen

  • Einen Anwalt beauftragen
    • Für diejenigen, die eine Immobilie in Spanien erwerben möchten, empfiehlt Engel & Völkers dringend, mit einem Anwalt vor Ort zusammenzuarbeiten, da in Spanien die Gesetze je nach Ort unterschiedlich sein können. Für ein besseres Verständnis ist es wichtig, einen Rechtsberater zu haben, der die gleiche Sprache wie der Käufer spricht, da es überwältigend sein kann, einen Rechtsberater aus der Ferne zu finden, nachdem Sie bereits mit den Kaufverhandlungen begonnen haben. Darüber hinaus ist der Anwalt des Käufers für die Ausarbeitung des Kaufvertrags zuständig.
    • Eine Anwesenheitspflicht in Spanien besteht für Sie nicht, solange Sie Ihrem Anwalt eine Vollmacht erteilen.
    • Engel & Völkers bietet eine Liste hochqualifizierter Anwälte, die Sie bei den erforderlichen Formalitäten, zu zahlenden Steuern und allen anderen damit zusammenhängenden Fragen beraten.
    • Anwaltshonorar: 1 % + MwSt.
  • Due Diligence:
    • Führen Sie eine gründliche Due-Diligence-Prüfung des Grundstücks durch, einschließlich der Überprüfung der Grundstücksgrenzen, der Versorgungseinrichtungen und möglicher Bebauungsbeschränkungen.
  • Steuern und Gebühren:
    • Informieren Sie sich über die geltenden Steuern, einschließlich:
      • Vermögenssteuer: Diese Steuer wird auf natürliche Personen erhoben, die in Spanien steuerlich ansässig sind, und deren Nettovermögen weltweit verteilt ist. Dies gilt auch für Nichtansässige, die Güter und Rechte in Spanien besitzen oder die Möglichkeit haben, diese auszuüben. Die Steuer wird auf der Grundlage des Vermögens erhoben, über das der Steuerpflichtige am Jahresende, dem 31. Dezember, verfügt.
      • Mehrwertsteuer (IVA) und Stempelsteuer (AJD): 10 % + 1,2 % für Neuentwicklungen, 7 % + 1,2 % für Wiederverkäufe und 21 % + 1,2 % für Villen, Wohnungen oder Grundstücke.
    • Planen Sie laufende Wartungsgebühren und Gemeinschaftsgebühren ein, insbesondere beim Kauf innerhalb einer Wohnanlage: IBI – Dies ist der Wert, der jeder Immobilie von den örtlichen Steuerbehörden zugewiesen wird und auf Ihren IBI-Steuerunterlagen zu finden ist. Dieser Wert liegt in der Regel unter dem tatsächlichen Marktwert der Immobilie. Die IBI-Steuer wird in der Regel als Prozentsatz zwischen 0,4 % und 1,1 % des Katasterwerts berechnet – und Kommunalsteuern wie „Basura“, die für die Müllentsorgung an das Rathaus (Ayuntamiento) gezahlt werden müssen. Der fällige Betrag variiert von Stadt zu Stadt und wird normalerweise jedes Jahr in den Monaten April/Mai gezahlt.
  • Wohnsitz und Einwanderung:
    • Wenn Sie eine Immobilie im Wert von 500.000 € oder mehr kaufen, erhalten Sie zunächst ein Goldenes Visum mit einer Gültigkeit von einem Jahr. Später kann es um zwei Jahre verlängert und gegen eine Aufenthaltserlaubnis für Spanien eingetauscht werden, sofern Sie Ihre ursprüngliche Investition behalten. Die Aufenthaltserlaubnis kann dann auf unbestimmte Zeit verlängert werden, und wenn Sie beabsichtigen, tatsächlich in Spanien zu leben, können Sie nach fünf Jahren ununterbrochenen Aufenthalts einen Antrag auf Daueraufenthalt stellen.
      • Es ist nicht erforderlich, im Land steuerlich ansässig zu werden. Sie müssen Spanien nur einmal pro Jahr besuchen, um diese Genehmigung zu erneuern.
      • Sie können einen gemeinsamen Antrag stellen und sowohl Ihren Ehepartner als auch Ihre Kinder einbeziehen, sodass auch diese allein mit Ihrer Investition ihren Wohnsitz in Spanien erhalten.
      • Erforderliche Dokumente für das Goldene Visum in Spanien:
      • Kaufbeleg, aus dem hervorgeht, dass die Immobilie mindestens 90 Tage vor Einreichung Ihres Visumantrags gekauft wurde.
    • Antragsformular für ein Visum für Spanien.
      • Original und Fotokopie eines ärztlichen Attests mit Originalübersetzung, ausgestellt nicht mehr als 90 Tage vor Ihrem Termin.
      • Beglaubigte Kopie Ihres Strafregisterauszuges.
      • NIE-Nummer und/oder Original und Kopie Ihres Reisepasses.
      • Ein aktuelles Farbfoto mit weißem Hintergrund.
      • Original und Fotokopie eines ärztlichen Attests mit Originalübersetzung, ausgestellt nicht mehr als 90 Tage vor Ihrem Termin.
      • Beglaubigte Kopie Ihres Strafregisterauszuges.
      • Nachweis über die Zahlung der Visumgebühr, die in der Landeswährung zu entrichten ist (Euros).
      • Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts.
      • Nachweis der Identität und Geschäftsfähigkeit des gesetzlichen Vertreters, sofern der Antrag über einen solchen gestellt wird.
    • Das oben Offengelegte galt für britische Staatsbürger, die das gleiche Verfahren durchlaufen müssen wie Nicht-Staatsbürger der Europäischen Union.
    • Bei Kauf als EU-Bürger:
      • N.I.E. (Identifikationsnummer für Ausländer). Jeder Käufer, der nicht die spanische Staatsangehörigkeit besitzt, muss bei der örtlichen Polizei eine „NIE“ beantragen. Diese Nummer ist für jede Immobilientransaktion obligatorisch.
      • Aufenthaltsgenehmigungen. Für den Kauf einer Immobilie in Spanien ist keine Aufenthaltserlaubnis erforderlich, es sei denn, Sie planen, in Spanien zu leben. In diesem Fall müssen Sie eine steuerliche Ansässigkeit in Spanien beantragen.
    • Es ist nicht zwingend erforderlich, dass Sie bei der Beantragung des Visums oder der Genehmigung in Spanien anwesend sind. Es ist jedoch unbedingt erforderlich, vor Ort einen Besuch abzustatten, um sich über alle verfügbaren Investitionsmöglichkeiten zu informieren und ein Bankkonto im Land selbst einzurichten.

4. Besichtigungen und Inspektionen

  • Vereinbaren Sie Besichtigungen, um den Zustand der Immobilie und ihrer Umgebung zu beurteilen.
  • Wenn Sie den Kauf finanzieren, sollten Sie bei Wiederverkäufen die Beauftragung eines professionellen Gutachters in Betracht ziehen, der die strukturelle Integrität und den Gesamtzustand der Immobilie beurteilt.
  • KYC-Prüfung zur Kundenidentifizierung und in Übereinstimmung mit den Gesetzen zum Schutz personenbezogener Daten in Spanien (DSGVO). Dabei handelt es sich um den obligatorischen Prozess zur Identifizierung und Überprüfung der Identität des Kunden bei der Kontoeröffnung und in regelmäßigen Abständen. Diese Beratung umfasst alle Unternehmenskonten und -finanzen sowie die persönlichen Einkommen.

5. Verhandlungen und Angebote

  • Bei EV sind wir Experten in der Verhandlung des Kaufpreises und anderer Konditionen, um für unseren Kunden das bestmögliche Angebot zu erzielen. Wir verwalten das formelle Angebot unter der Voraussetzung einer erfolgreichen Besichtigung und rechtlichen Prüfung.
  • Das Angebot sollte Informationen wie die Bedingungen und Konditionen, den Preis, den Zeitrahmen für die Fertigstellung, etwaige besondere Anforderungen, die Angaben zur Person, die das Angebot abgibt, und zum Anwalt, der beauftragt wird, enthalten. Darüber hinaus sollte im Angebot die Höhe der zu leistenden Anzahlung angegeben werden.

6. Anzahlung

  • 1 % des Hauspreises +/- 5.000 – 20.000 €

Kaufvertrag

  • Sobald die Bedingungen vereinbart sind, wird in der Regel vom Käufer ein privater Kaufvertrag – „contrato de arras“ – erstellt und unterzeichnet, zusammen mit einer Anzahlung von 10 %.

8. Abschluss und Registrierung

  • Schließen Sie die Transaktion ab, indem Sie die „Escritura“ (Urkunde) vor einem Notar unterzeichnen.
  • Nicht in allen Ländern gibt es einen Notar, der Dokumente beglaubigt, wie dies in Spanien der Fall ist. Wer ist also der Notar? Notare sind Fachleute, die unvoreingenommen und leicht zugänglich sind. Sie stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, unterstützen Sie und stellen sicher, dass Ihr Vertrag oder Ihre Transaktion rechtskonform ist. Notare bieten sowohl dem Einzelnen als auch dem Staat eine Garantie für Legitimität und Sicherheit.
  • Gebühren für die Registrierung des Immobiliennotars +/- 3.000 €
  • Die Immobilie wird dann offiziell auf Ihren Namen beim örtlichen Grundbuch eingetragen.

9. Immobilienverwaltung

  • Wenn die Immobilie einen Teil des Jahres leer steht, sollten Sie eine Hausverwaltung in Betracht ziehen, um den Unterhalt sicherzustellen.
  • Bei Engel & Völkers verfügen wir auch über eine Kurzzeitmietabteilung für Luxusferien in Marbella, eine sehr empfehlenswerte Option für jeden Gelegenheitsbewohner, der einen rundum komfortablen Aufenthalt in unserem Land genießen möchte.

In Summe:

Wenn ein Käufer in Spanien alle notwendigen Unterlagen erledigt hat – Anwalt, NIE-Nummer und offenes Bankkonto –, hat er bei der Unterbreitung eines Kaufangebots einen besseren Ruf, da er nach der Annahme schnell eine Anzahlung leisten kann, ohne dass er dies bereits getan hat kümmerte sich um alles andere.

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Als Ihre vertrauenswürdigen Berater bieten wir beispielloses Fachwissen und einen persönlichen Ansatz, um die perfekte Immobilie zu finden, die Ihre Wünsche und Ihren Lebensstil widerspiegelt.

Geschrieben von
Smadar Kahana
Smadar Kahana

Geschäftsführer

"Marbella hat immer einen dynamischen Markt, der eine vielfältige internationale Kundschaft anzieht"

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